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   BFH, 18.04.2023 - VIII R 9/20   

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https://dejure.org/2023,13423
BFH, 18.04.2023 - VIII R 9/20 (https://dejure.org/2023,13423)
BFH, Entscheidung vom 18.04.2023 - VIII R 9/20 (https://dejure.org/2023,13423)
BFH, Entscheidung vom 18. April 2023 - VIII R 9/20 (https://dejure.org/2023,13423)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 173 Abs 1 Nr 2, AO § 174 Abs 1 S 1, EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 19 Abs 1 S 1, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012
    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei irrtümlich doppelter Erklärung von Einnahmen als Arbeitslohn und als Betriebseinnahmen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 173 Abs 1 Nr 2 AO, § 174 Abs 1 S 1 AO, § 18 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 19 Abs 1 S 1 EStG 2009, EStG VZ 2009
    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei irrtümlich doppelter Erklärung von Einnahmen als Arbeitslohn und als Betriebseinnahmen

  • IWW

    § 173 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO), § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 173 AO, § 174 Abs. 1 Satz 1 AO, § 126 Abs. 5 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Korrektur der doppelten Erfassung der Einkünfte eines Chefarztes bei den Einkünften aus selbständiger und aus nichtselbständiger Tätigkeit; Begriff des groben Verschuldens im Sinne von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

  • Betriebs-Berater

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei irrtümlich doppelter Erklärung von Einnahmen als Arbeitslohn und als Betriebseinnahmen

  • rewis.io

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei irrtümlich doppelter Erklärung von Einnahmen als Arbeitslohn und als Betriebseinnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Korrektur der doppelten Erfassung der Einkünfte eines Chefarztes bei den Einkünften aus selbständiger und aus nichtselbständiger Tätigkeit; Begriff des groben Verschuldens im Sinne von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

  • datenbank.nwb.de

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei irrtümlich doppelter Erklärung von Einnahmen als Arbeitslohn und als Betriebseinnahmen

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Abgabenordnung | Änderung eines Steuerbescheids bei irrtümlich doppelt erfassten Einnahmen eines Chefarztes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die irrtümlich doppelte Erklärung der Einnahmen eines Chefarztes

  • bundesfinanzhof.de PDF, S. 42 (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Doppelte Berücksichtigung von Einnahmen bei unterschiedlichen Einkunftsarten

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Interessante Steuerstreitigkeiten im August 2020

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 19 Abs 1 Nr 1, AO § 129, AO § 173 Abs 1 Nr 2, AO § 174 Abs 1
    Arzt, Freiberufler, Arbeitnehmer, Lohnsteueranmeldung, Widerstreitende Steuerfestsetzung, Einkommensteuerveranlagung

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 18 Abs 1 Nr 1 ; EStG § 19 Abs 1 Nr 1 ; AO § 129 ; AO § 173 Abs 1 Nr 2 ; AO § 174 Abs 1

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 03.12.2009 - VI R 58/07

    Keine Angaben zu außergewöhnlichen Belastungen; grobes Verschulden des

    Auszug aus BFH, 18.04.2023 - VIII R 9/20
    Dessen Würdigung kann aber im Revisionsverfahren insbesondere daraufhin überprüft werden, ob sie auf einer rechtsfehlerhaften Auslegung des Begriffs des "groben Verschuldens" beruht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1212, unter a [Rz 3]; BFH-Urteil vom 03.12.2009 - VI R 58/07, BFHE 227, 365, BStBl II 2010, 531, unter II.2.c [Rz 17]).

    Zwar ist das FG in rechtlicher Hinsicht zutreffend davon ausgegangen, dass an einen steuerlichen Berater, dessen sich der Steuerpflichtige zur Ausarbeitung der Steuererklärung bedient, erhöhte Sorgfaltsanforderungen zu stellen sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17.11.2005 - III R 44/04, BFHE 211, 401, BStBl II 2006, 412, und in BFHE 227, 365, BStBl II 2010, 531).

  • BFH, 28.04.2020 - VI R 24/17

    Grobes Verschulden des Steuerberaters durch fehlende Erklärung steuerfreier

    Auszug aus BFH, 18.04.2023 - VIII R 9/20
    Auf einen die grobe Fahrlässigkeit ausschließenden, entschuldbaren Rechtsirrtum kann sich der Steuerpflichtige nach der Rechtsprechung des BFH regelmäßig nur dann nicht berufen, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte, auf einen bestimmten Vorgang bezogene und für ihn verständliche Frage bewusst nicht beantwortet (vgl. BFH-Urteile vom 28.04.2020 - VI R 24/17, BFH/NV 2020, 1249; vom 10.02.2015 - IX R 18/14, BFHE 249, 195, BStBl II 2017, 7, und vom 18.03.2014 - X R 8/11, BFH/NV 2014, 1347).

    Insbesondere ist ein steuerlicher Berater verpflichtet, den für die Abgabe der Steuererklärung maßgeblichen Sachverhalt zu ermitteln und im Falle von Unklarheiten bei seinem Mandanten nachzufragen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 16.05.2013 - III R 12/12, BFHE 241, 226, BStBl II 2016, 512, und in BFH/NV 2020, 1249).

  • BFH, 31.01.2005 - VIII B 18/02

    Neue Tatsache - grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Auszug aus BFH, 18.04.2023 - VIII R 9/20
    Allein der Mangel an Kenntnissen eines steuerrechtlich nicht vorgebildeten Steuerpflichtigen ist grundsätzlich nicht geeignet, den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu begründen, es sei denn, der Steuerpflichtige geht einer Zweifelsfrage nicht nach, die sich ihm hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluss vom 31.01.2005 - VIII B 18/02, BFH/NV 2005, 1212).

    Dessen Würdigung kann aber im Revisionsverfahren insbesondere daraufhin überprüft werden, ob sie auf einer rechtsfehlerhaften Auslegung des Begriffs des "groben Verschuldens" beruht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1212, unter a [Rz 3]; BFH-Urteil vom 03.12.2009 - VI R 58/07, BFHE 227, 365, BStBl II 2010, 531, unter II.2.c [Rz 17]).

  • FG Münster, 15.02.2019 - 14 K 2122/16

    Verfahrensrecht: Änderung von bestandskräftigen Einkommensteuerbescheiden bei

    Auszug aus BFH, 18.04.2023 - VIII R 9/20
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 15.02.2019 - 14 K 2122/16 E aufgehoben.

    Die Kläger beantragen, das Urteil des FG Münster vom 15.02.2019 - 14 K 2122/16 E aufzuheben und das FA unter Aufhebung des Bescheids vom 14.01.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.06.2016 zu verpflichten, die Einkommensteuerfestsetzungen für 2009 bis 2012 zu ändern und die Einkommensteuer auf der Grundlage der im Änderungsantrag vom 19.12.2014 aufgeführten Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit festzusetzen.

  • BFH, 10.02.2015 - IX R 18/14

    Zum Begriff der groben Fahrlässigkeit i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Auszug aus BFH, 18.04.2023 - VIII R 9/20
    Auf einen die grobe Fahrlässigkeit ausschließenden, entschuldbaren Rechtsirrtum kann sich der Steuerpflichtige nach der Rechtsprechung des BFH regelmäßig nur dann nicht berufen, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte, auf einen bestimmten Vorgang bezogene und für ihn verständliche Frage bewusst nicht beantwortet (vgl. BFH-Urteile vom 28.04.2020 - VI R 24/17, BFH/NV 2020, 1249; vom 10.02.2015 - IX R 18/14, BFHE 249, 195, BStBl II 2017, 7, und vom 18.03.2014 - X R 8/11, BFH/NV 2014, 1347).
  • BFH, 16.05.2013 - III R 12/12

    Überlassung einer komprimierten "Elster" -Einkommensteuererklärung: Grobes

    Auszug aus BFH, 18.04.2023 - VIII R 9/20
    Insbesondere ist ein steuerlicher Berater verpflichtet, den für die Abgabe der Steuererklärung maßgeblichen Sachverhalt zu ermitteln und im Falle von Unklarheiten bei seinem Mandanten nachzufragen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 16.05.2013 - III R 12/12, BFHE 241, 226, BStBl II 2016, 512, und in BFH/NV 2020, 1249).
  • BFH, 05.10.2005 - VI R 152/01

    Einnahmen aus dem Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen sind

    Auszug aus BFH, 18.04.2023 - VIII R 9/20
    Die Annahme des FG, dem Kläger habe sich die doppelte steuerliche Erfassung seiner Einnahmen aus den stationären Wahlleistungen bei Angabe der Einnahmen aus sämtlichen Wahlleistungen in der Gewinnermittlung aufdrängen müssen, weil diese bei zutreffender Auslegung der dienstvertraglichen Regelungen nur bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit hätten erfasst werden dürfen, berücksichtigt indes nicht hinreichend, dass die Frage, ob wahlärztliche Leistungen innerhalb oder außerhalb des Dienstverhältnisses erbracht werden, nach der Rechtsprechung des BFH nur aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalls beantwortet werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 05.10.2005 - VI R 152/01, BFHE 211, 249, BStBl II 2006, 94).
  • BFH, 18.03.2014 - X R 8/11

    Grobes Verschulden bei elektronisch gefertigten Steuererklärungen

    Auszug aus BFH, 18.04.2023 - VIII R 9/20
    Auf einen die grobe Fahrlässigkeit ausschließenden, entschuldbaren Rechtsirrtum kann sich der Steuerpflichtige nach der Rechtsprechung des BFH regelmäßig nur dann nicht berufen, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte, auf einen bestimmten Vorgang bezogene und für ihn verständliche Frage bewusst nicht beantwortet (vgl. BFH-Urteile vom 28.04.2020 - VI R 24/17, BFH/NV 2020, 1249; vom 10.02.2015 - IX R 18/14, BFHE 249, 195, BStBl II 2017, 7, und vom 18.03.2014 - X R 8/11, BFH/NV 2014, 1347).
  • BFH, 17.11.2005 - III R 44/04

    Grobes Verschulden eines vom Steuerpflichtigen beauftragten unabhängigen

    Auszug aus BFH, 18.04.2023 - VIII R 9/20
    Zwar ist das FG in rechtlicher Hinsicht zutreffend davon ausgegangen, dass an einen steuerlichen Berater, dessen sich der Steuerpflichtige zur Ausarbeitung der Steuererklärung bedient, erhöhte Sorgfaltsanforderungen zu stellen sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17.11.2005 - III R 44/04, BFHE 211, 401, BStBl II 2006, 412, und in BFHE 227, 365, BStBl II 2010, 531).
  • BFH, 15.07.2010 - III R 32/08

    Grobes Verschulden durch Verletzung der Mitwirkungspflicht im Kindergeldrecht -

    Auszug aus BFH, 18.04.2023 - VIII R 9/20
    Eine im Streitfall allein in Betracht kommende grobe Fahrlässigkeit liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) vor, wenn der Steuerpflichtige die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt (BFH-Urteil vom 15.07.2010 - III R 32/08, BFH/NV 2010, 2237, m.w.N.).
  • BFH, 11.08.2009 - VI B 46/08

    Honorareinnahmen für wahlärztliche Leistungen als Einnahmen aus

  • BFH, 17.02.2010 - IX B 199/09

    Grobe Fahrlässigkeit im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

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